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35x: Richtiges Verhalten auf der Autobahn - Reißverschluss und Rettungsgasse
Eine Rettungsgasse muss - sobald der Verkehr stockt - gebildet werden Foto: ACE
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Elfriede Munsch/SP-X - 21. Juli 2023, 16:06 Uhr NEWS

5x: Richtiges Verhalten auf der Autobahn - Reißverschluss und Rettungsgasse

Nicht jeder Autofahrer nutzt regelmäßig die Autobahn. Fünf Herausforderungen, die Ungeübte beachten sollten.

Es ist Urlaubszeit und viele Menschen fahren mit dem Auto in die Ferien. In der Folge sind die Autobahnen noch voller als sonst. Gilt es Baustellen zu durchfahren oder kommt es zu Staus, steigt der Stresspegel selbst bei routinierten Autofahrern. Aber egal ob ein Kilometerfresser oder Gelegenheits-Autobahnnutzer hinterm Steuer sitzt, mit Ruhe und heiterer Gelassenheit läuft es entspannter - auch wenn gar nichts mehr geht.

Auf die Autobahn auffahren
Für viele bedeutet schon die Auffahrt auf die Autobahn Stress. Die richtige Nutzung des Beschleunigungsstreifens und das Einsortieren auf die rechte Spur ist nicht jedem geläufig. Der parallel zur rechten Spur vorhandene Beschleunigungsstreifen ist dazu gedacht - wir der Name impliziert -zu beschleunigen, im Idealfall auf das Tempo des fließenden Verkehrs auf der Spur. Tut sich eine ausreichend große Lücke auf, wechselt man auf die Autobahnspur. Man sollte nicht vergessen, den Blinker zu setzen und mit Schulterblick den toten Winkel kontrollieren. So sollte ein nahtloses Einfädeln gelingen. Der fließende Verkehr hat übrigens gemäß Paragraf 18 Absatz 3 StVO Vorfahrt, beim Auffahren auf Einfädeln gilt also nicht das Reißverschlussprinzip. Unsichere Autofahrer üben das Auffahren am besten zu verkehrsarmen Zeiten.

Abstand halten
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass man zum voranfahrenden Fahrzeug einen Sicherheitsabstand halten muss. Der Sicherheitsabstand sollte mindestens dem halben Tachowert in Metern entsprechen. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sind es 60 Meter. Autofahrern, die zu dicht auffahren, droht ein saftiges Bußgeld. Je nach gefahrener Geschwindigkeit und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug können ein Bußgeld bis zu 400 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot fällig werden.

Einfädeln mit dem Reißverschlussprinzip
Kommt es etwa vor einer Baustelle zu einer Verringerung der Fahrstreifen, greift das Reißverschluss-Prinzip nach Paragraf 7, Absatz 4 der StVO. Im Idealfall bleiben also die Autofahrer auf ihrer Spur. Vor Beginn der Verengung sollte, wie bei einem Schließen eines Reißverschlusses, die Verzahnung zu einer Spur beginnen. Der Autofahrer vor der Verengung wechselt die Spur, der Autofahrer auf der freien Spur lässt ihn rein und fährt weiter. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass möglichst lang der vorhandene Verkehrsraum genutzt werden kann. Ordnen sich alle Autofahrer bereits schon bei dem ersten Hinweis auf die kommende Fahrbahnverengung auf die freibleibende Spur ein, wird der Wegfall der Spur früher umgesetzt als nötig und die Staugefahr größer.

In der Baustelle
Während der Einfahrt in die Baustelle oder aber auch in Verschwenkungsabschnitten sollten Autofahrer besonders konzentriert sein. In vielen Baustellen sind die Fahrspuren verengt. Statt der üblichen Breite von 3,75 Metern sind es oft nur 2,20 oder 2,10 Meter, manchmal beträgt die Breite auch nur 2 Meter. Betroffen von diesen Einschränkungen sind davon die linke, zum Teil - sofern vorhanden - auch die mittlere Spur. Nur die ganz rechte Spur muss breiter bleiben, damit Lkw sie befahren können. Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das breiter als die Baustellenspur ist, muss sich also auf der rechten Spur einordnen.
Eigentlich selbstverständlich, aber immer wieder erwähnenswert: Während der Fahrt durch eine Baustelle sollten Autofahrer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten und auch genügend Abstand zum Vordermann halten. Sind noch Bauarbeiter im Bereich der Fahrbahnen tätig, sollten Autofahrer - egal zu welcher Tageszeit - besonders vorsichtig und rücksichtsvoll agieren.

Im Stau
Warnen Hinweisschilder vor einem Stau oder sieht man ein Stauende bereits, heißt es: runter vom Gas. Die Geschwindigkeit sollte unverzüglich, aber gleichmäßig gedrosselt werden. Außerdem muss man die Warnblinkanlage anschalten, um den nachfolgenden Verkehr auf den Stau aufmerksam zu machen. Was viele Autofahrer vergessen oder zu spät angehen, ist eine Rettungsgasse zu bilden, und zwar sobald der Verkehrsfluss anfängt zu stocken und nicht erst, wenn alles steht. Die Bildung der Rettungsgasse ist klar geregelt: Die ganz linke Spur weicht weiter nach links bis zur Fahrbahnbegrenzungslinie aus, während alle anderen Fahrspuren sich weiter nach rechts zur Fahrspurmarkierung bewegen. Ignoranten drohen mittlerweile ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte. Werden Rettungskräfte behindert, wird ein Bußgeld bis zu 320 Euro fällig, außerdem droht ein Monat Fahrverbot.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Elfriede Munsch/SP-X am 21.07.2023, 16:06 Uhr veröffentlicht.