MOTOR-EXCLUSIVE

Ralf Loweg - 7. Juli 2017, 11:42 Uhr SERVICE

Wo Radler rollen dürfen

Immer wieder verbreiten ein paar unbelehrbare Radfahrer in Deutschlands Fußgängerzonen Angst und Schrecken. Dabei ist das Radfahren dort verboten. Biker dürfen allerdings ihren Drahtesel als Roller nutzen, um schneller in der Fußgängerzone voranzukommen.


Immer wieder verbreiten ein paar unbelehrbare Radfahrer in Deutschlands Fußgängerzonen Angst und Schrecken. Dabei ist das Radfahren dort verboten. Biker dürfen allerdings ihren Drahtesel als Roller nutzen, um schneller in der Fußgängerzone voranzukommen, erklären die ARAG-Experten. Denn Tretroller sind laut Straßenverkehrsordnung keine Fahrzeuge, sondern Fortbewegungsmittel, die zum Fußgängerverkehr gehören. Voraussetzung: Die Straße muss relativ leer und beide Hände müssen am Lenkrad sein, man darf nicht auf dem Sattel sitzen und die Pedale nicht als Antrieb nutzen.

Und natürlich muss der Radler auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Denn wer sie durch sein "rollern" belästigt, behindert, gefährdet oder schädigt, der muss ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro zahlen. Da ist laut Experten das herkömmliche Radeln in der Fußgängerzone günstiger: Hierfür sind lediglich 15 Euro fällig. Da kann man nur sagen: verrückte Fahrrad-Welt.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Ralf Loweg am 07.07.2017, 11:42 Uhr veröffentlicht.