Thomas Schneider - 30. Juni 2017, 13:36 Uhr SERVICE
Kreisverkehr: Vorfahrt für Radler?
Kreisverkehre sind für manchen Verkehrsteilnehmer offenbar ein Buch mit sieben Siegeln, allzu häufig kommt es an den im Grunde sehr sinnvollen Rondellen zu kniffligen Situationen. Und dann gibt es auch noch Sonderregeln - zum Beispiel für Radler.
Kreisverkehre sind für manchen Verkehrsteilnehmer offenbar ein Buch mit sieben Siegeln, allzu häufig kommt es an den im Grunde sehr sinnvollen Rondellen zu kniffligen Situationen. Und dann gibt es auch noch Sonderregeln - zum Beispiel für Radler. Die haben nämlich laut ARAG-Experten immer Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen, wenn Radwege um einen Kreisel herumführen und es sich um einen "echten" Kreisverkehr mit Mittelinsel und entsprechender Beschilderung handelt. Ohne das runde, blaue Schild mit den drei Pfeilen gilt rechts vor links.
Außerdem kann die Vorfahrt der Radler laut der Experten "durch Verkehrszeichen untergeordnet geregelt werden". Dann müssen sie warten. Ebenso wie Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt gewähren müssen. Und auch für Radler gilt das Blink- oder besser Wink-Gebot: Wer aus dem Kreis herausfahren will, muss als Radler das entsprechende Handzeichen geben.
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