Ralf Loweg - 9. Januar 2017, 12:47 Uhr SERVICE
Winter-Chaos: Die Rechte der Flugreisenden
Schnee und Eis machen nicht nur Autofahrern zu schaffen. Auch Flugreisende brauchen im Winter ein dickes Fell - und viel, viel Geduld. Doch müssen Fluggäste Ausfälle und Verspätungen klaglos hinnehmen?
Fluggesellschaften müssen den Betriebsablauf aber auch im Winter so gestalten, dass es zu keinen Verspätungen kommt, heißt es. "Der Winter ist weder außergewöhnlich, noch unerwartet, sodass geschädigte Passagiere dank der Fluggastrechte eine Entschädigung erhalten können", erklärt Eve Büchner, CEO und Gründerin von refund.me. Den Winterflugplan so zu gestalten, dass die Zeiten bei Zwischenstopps für die Enteisung ausreichen, obliegt dem Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Das sogenannte "Deicing" gehört dabei zur Standardprozedur.
Auch Krankmeldungen von Crew-Mitgliedern führen häufig zu Flugverspätungen. Reiserechtsexperten werten auch diesen Umstand als normales betriebliches Risiko, das nicht zu Lasten der Passagiere gehen dürfe. In beiden Fällen raten Experten den betroffenen Passagieren, auf ihr Recht als Fluggast zu bestehen. Die Fluggesellschaft steht in der Pflicht, sich um die Reisenden zu kümmern. Das Personal muss sie betreuen sowie bei längeren Verzögerungen für Unterkunft und Verpflegung sorgen. Häufig wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Gutscheine für Essen und Getränke am Flughafen geregelt. Die entstandenen Zusatzkosten müssen erstattet werden. Auch eine angemessene Ersatzbeförderung sei eine Pflicht der Fluggesellschaft, betonen die Fachleute.
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