Michael Kirchberger - 19. Dezember 2016, 15:26 Uhr SERVICE
Urteil: Werkstatt sollte ortsnah sein
Ein Unfallgeschädigter darf auch im Fall einer fiktiven Schadensabrechnung nicht ohne Weiteres von der Versicherung an eine mehr als 20 Kilometer entfernte Werkstatt verwiesen werden. Auch wenn diese günstiger sei, müsse berücksichtigt werden, ob der weitere Weg dem Geschädigten zumutbar ist.
Ein Unfallgeschädigter darf auch im Fall einer fiktiven Schadensabrechnung nicht ohne Weiteres von der Versicherung an eine mehr als 20 Kilometer entfernte Werkstatt verwiesen werden. Auch wenn diese günstiger sei, müsse berücksichtigt werden, ob der weitere Weg dem Geschädigten zumutbar ist. Dies wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Berufungsverfahren dargelegt. (AZ: 1 U 135/14).
Im verhandelten Fall rechnete der Kläger den Schaden an seinem unfallbedingt zwar noch fahrfähigen, jedoch nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeug auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens fiktiv ab. Dabei wurden die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt berücksichtigt, welche 3,7 Kilometer vom Wohnort des Klägers entfernt liegt. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte aber lediglich einen niedrigeren Betrag unter Verweis auf eine rund 22 Kilometer zum Wohnort des Klägers entfernt liegende Fachwerkstatt.
Zu Unrecht, entschied schon das Landgericht Karlsruhe (AZ: 2 O 152/14) in erster Instanz, und nun lehnte auch das OLG die eingelegte Berufung ab. Der Geschädigte müsse die Werkstatt mühelos und ohne Weiteres erreichen können, und dabei siele auch die Entfernung eine Rolle. Im vorliegenden Fall befand sich die markengebundene Fachwerkstatt in deutlich geringerer Entfernung zum Wohnort des Klägers als die genannte Alternativwerkstatt. Auch ein zusätzlicher Transportaufwand müsse bei der Beurteilung der Zugänglichkeit und damit der Zumutbarkeit Berücksichtigung finden. Vorliegend war das Fahrzeug des Klägers zwar noch fahrfähig, jedoch nicht mehr verkehrssicher. Somit hätte auch der Transport des Fahrzeugs organisiert werden müssen.
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