Thomas Schneider - 14. Dezember 2016, 13:32 Uhr SERVICE
Hoverboard-Fahrer muss zahlen
Hoverboards sind Freizeitgeräte und für den Straßenverkehr nicht zugelassen: Diese Regelung muss ein Fahrer eines solchen durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Vehikels nun auf die harte Tour lernen. Wegen des Führens eines unversicherten Kraftfahrzeugs muss der Mann nun 450 Euro Strafe zahlen.
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