MOTOR-EXCLUSIVE

Thomas Schneider - 14. Dezember 2016, 13:32 Uhr SERVICE

Hoverboard-Fahrer muss zahlen

Hoverboards sind Freizeitgeräte und für den Straßenverkehr nicht zugelassen: Diese Regelung muss ein Fahrer eines solchen durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Vehikels nun auf die harte Tour lernen. Wegen des Führens eines unversicherten Kraftfahrzeugs muss der Mann nun 450 Euro Strafe zahlen.

Hoverboard sind Freizeitgeräte und für den Straßenverkehr nicht zugelassen: Diese Regelung muss ein Fahrer eines solchen durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Vehikels nun auf die harte Tour lernen. Wegen des Führens eines unversicherten Kraftfahrzeugs muss der Mann nun 450 Euro Strafe zahlen. Die Polizei wollte ihn sogar noch härter bestrafen und forderte 1.200 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das aber lehnte das Amtsgericht Düsseldorf ab (Az. 412 Cs 206/16), denn der Beklagte konnte dem Gericht laut ARAG-Experten einen gültigen Führerschein vorlegen.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Thomas Schneider am 14.12.2016, 13:32 Uhr veröffentlicht.