Rudolf Huber - 16. November 2016, 11:56 Uhr SERVICE
Sicher Radfahren auch im Winter
Eingefleischte Radler lassen sich auch im Winter nicht von ihrem bevorzugten Fortbewegungsmittel abbringen, auch wenn die Witterungs- und Straßenverhältnisse nicht gerade ideal sind. Doch wer einige Tipps zu Ausrüstung und Fahrweise beachtet, kann bei winterlichen Bedingungen durchaus Spaß am Radfahren haben.
Eingefleischte Radler lassen sich auch im Winter nicht von ihrem bevorzugten Fortbewegungsmittel abbringen, auch wenn die Witterungs- und Straßenverhältnisse nicht gerade ideal sind. Doch wer einige Tipps zu Ausrüstung und Fahrweise beachtet, kann bei winterlichen Bedingungen durchaus Spaß am Radfahren haben.
Eine der wichtigsten Sicherheitsempfehlungen für Zweiradfahrer, ob motorisiert oder nicht, gilt laut des Goslar Instituts ganzjährig und aktuell ganz besonders: Sie müssen darauf achten, dass sie von den anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden. Dazu gehört eine gut funktionierende Beleuchtung. Experten raten zu einem Nabendynamo statt der ebenfalls erlaubten Batterieleuchten. Der Grund: Die Nabendynamos sind zuverlässiger.
Zur guten Sichtbarkeit von Zweiradfahrern trägt aber auch eine passende Bekleidung bei. Sie sollte speziell während der Herbst- und Wintersaison nicht zu dunkel gewählt werden, im Zweifel helfen reflektierende Accessoires an der Kleidung. Am Fahrrad selbst sind Reflektoren ohnehin vorgeschrieben. Beim Check der Lichtanlage sollte man gleich die Bremsen mit überprüfen. Sind die Noppen an den Bremsklötzchen abgefahren, muss Ersatz her.
Wie beim Auto hat auch beim Fahrrad die Bereifung eine ganz besondere Sicherheitsfunktion. Winterreifen sind zwar weder vorgeschrieben noch in den meisten Fällen notwendig, gutes Profil dagegen unbedingt. Wer in besonders schneereichen Regionen sichergehen möchte, darf sein Rad auch mit Spikes bereifen.
Auf vereisten Flächen sollten Radler nicht lenken, nicht bremsen, sondern das Rad einfach geradeaus ausrollen lassen, empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC). Er rät Radfahrern ganz generell, sich in den Herbst- und Wintermonaten durch eine vorsichtigere Fahrweise mit gedrosseltem Tempo auf rutschige Flächen einzustellen.
Im Winter sind Städte und Gemeinden verpflichtet, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien. Bei einem Unfall auf nicht bzw. nicht ausreichend geräumten Radwegen kann ein Radler Haftungsansprüche gegen die verantwortliche Kommune stellen. Allerdings wird von dem Radfahrer verlangt, dass er seine Fahrweise den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpasst.
Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Rudolf Huber am 16.11.2016, 11:56 Uhr veröffentlicht.
