Wolfgang Peters - 9. November 2016, 14:14 Uhr SERVICE
Airlines helfen Passagieren mit Behinderung
Die Möglichkeit zum Verreisen mit dem Flugzeug müssen grundsätzlich alle haben. Denn die gesetzlich geregelte Beförderungspflicht gilt auch für Menschen mit einer Behinderung. Doch für Flugreisen gelten zum Beispiel wegen der Sicherheitsbestimmungen einige Besonderheiten. Da ist es hilfreich, die wichtigsten Regeln auch über die Pflichten der Airlines, zu kennen.
Die Möglichkeit zum Verreisen mit dem Flugzeug müssen grundsätzlich alle haben. Denn die gesetzlich geregelte Beförderungspflicht gilt auch für Menschen mit einer Behinderung. Doch für Flugreisen gelten zum Beispiel wegen der Sicherheitsbestimmungen einige Besonderheiten. Da ist es hilfreich, die wichtigsten Regeln auch über die Pflichten der Airlines, zu kennen.
So greift für Flüge mit Start, Landung oder Transit auf einem EU-Flughafen eine EU-Verordnung zur Beförderungspflicht. Nach Angaben des Reiserecht-Spezialisten Flugrecht.de sind demnach Ausnahmen bei Sicherheitsproblemen oder extremem Übergewicht möglich. Hilfe dürfen behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Passagiere von ihrer Airline erwarten, und zwar bei der kompletten Abfertigung und auf dem Weg vom Flughafen-Eingang bis zum Sitz im Flugzeug. Kostenfrei transportiert werden Rollstühle oder Hilfen zur Mobilität, sie sind mit dem Gepäck aufzugeben und werden nicht auf das Freigepäck angerechnet.
Kostenlos reist ein Assistenzhund in der Kabine mit, unabhängig von seiner Größe. Allerdings empfiehlt das Portal die Mitnahme eines Nachweises für den Hundeeinsatz und die Vorlage der Einreisedokumente wie dem Impfschein. Wegen der Sicherheitsbestimmungen und den Kontrollen auf mitgeführte Metallteile oder größere Flüssigkeitsmengen von mehr als 100 Milliliter rät Flugrecht.de zur Vorlage von ärztlichen Attesten. Zur Mitnahme von gesundheitlich notwendigem Sauerstoff und über die Beförderung von kranken Menschen sollten Informationen bei der Fluglinie eingeholt werden. Hilfreich sind auch Kenntnisse der Einreisebestimmungen im Zielland.
Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Wolfgang Peters am 09.11.2016, 14:14 Uhr veröffentlicht.
