Jutta Bernhard - 8. November 2016, 16:09 Uhr SERVICE
Die mid-Zeitreise: Gutes Licht gibt Sicht
Am 14. November 1966 berichtete der mid im 15. Jahrgang über schlechte Sichtverhältnisse beim Autofahren in der dunklen Jahreszeit.
Die Nebel wallen in dieser Jahreszeit nicht nur in den besonders Nebel gefährdeten Gebieten; diesiges Wetter drückt nicht nur aufs Gemüt, lässt den Tag kaum hell, im industriereicheren Reviergebiet die Smoggefahr mit allen Konsequenzen akut werden - das Wetter birgt unzählige Gefahren für den Autofahrer, der sich ihrer im warmwohligen Innern seines modernen Gefährts kaum bewusst wird. Kilometer über Kilometer schnurrt er im Halbdunkel des Tages mit dem Gefühl behüteter Sicherheit - denn sorgsam hat er alle Leuchten brennen, "wie das Gesetz es befiehlt". Seine Kontrolllampen zeigen, dass alles in Ordnung ist - was kann da passieren?!
Schlechte Sicht
Was kann da passieren? Der klebrige Blättermatsch der Landstraße hängt an den Scheinwerferlampen, vom Fahrtwind zu fester Schicht gepresst. Schmutz von den Wasserlachen klatscht darauf, vermengt beides zu undurchlässiger Masse, dämpft auch an den Rückleuchten den Lichtaustritt, beeinträchtigt vorne und hinten die eigene Sicht und das nicht minder wichtige Gesehen werden.
Einäugig
Wer im Gefühl sicherer Geborgenheit dahinrollt, eingelullt in Wärme und Radioberieselung, merkt nicht, wenn er "einäugig" fährt, ein Scheinwerfer matt, vielleicht gar blind wird, weil eine Lampe ausfällt. Auch wenn es unbequem ist, Wind, Kälte, vielleicht gar Regen wenig angenehm sind, sollte man in regelmäßigen Abständen aus dem molligen Wageninneren heraus und die Lampen auf Sicht und Licht kontrollieren, sie schnell säubern. Unter Umständen ist auch eine ausgefallene Birne zu ersetzen.
Strafbar, auch ohne Unfall
Wie schnell ändert sich das Wetter, schlägt gebietsweise um, lässt den Nebel zu feinen Eiskristallen, den diesigen Regen zu leichtem Schnee mit all seinen Nachteilen werden. Der gleichmäßig kalte Fahrtwind schlägt beides zu Eisbelag auf der Windschutzscheibe und den Scheinwerfern nieder. Vergeblich kratzen die Scheibenwischer darüber, nicht immer schaffen die Wagenheizung, der Defroster, das Gebläse ein Auftauen, immer schummriger, immer verschwommener wird die Sicht.
Auch wenn es unangenehm ist, Wind, Kälte, vielleicht der Eisregen wenig angenehm sind, sollte man aus dem anheimelnderen Inneren aussteigen, die Lampen vorne und hinten von verkrustetem Eis befreien und die Windschutzscheibe vom Eisbelag säubern, nicht nur ein kleines Guckloch hineinkratzen. Andernfalls ist es nicht nur leichtsinnig, sondern auch strafbar, selbst wenn nichts passiert (Oberlandesgericht Bremen, Ss 80/65).
Dank der anderen
Sehen und Gesehen werden sind in diesen Tagen mehr denn je die Grundregeln verkehrsgerechten Fahrens. Jeder Autofahrer sollte daran denken, nicht nur zu seiner eigenen Sicherheit. Auch wenn er es nicht direkt erfährt: Die anderen wissen es ihm zu danken, denn: Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg' auch keinem anderen zu ...
Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Jutta Bernhard am 08.11.2016, 16:09 Uhr veröffentlicht.
