Ralf Loweg - 4. November 2016, 10:20 Uhr SERVICE
Das sollten Drachenflieger wissen
Darauf freuen sich Jung und Alt: Mit den stürmischen Herbstwinden haben die Drachenflieger wieder Hochkonjunktur. Doch Vorsicht: Die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen und beim Absturz ernsthafte Verletzungen oder teure Schäden verursachen.
Darauf freuen sich Jung und Alt: Mit den stürmischen Herbstwinden haben die Drachenflieger wieder Hochkonjunktur. Doch Vorsicht: Die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen und beim Absturz Menschen verletzten oder teure Schäden verursachen. "Unfälle mit Drachen sind normalerweise über die Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt - zumindest solange sie nicht höher als 30 Meter steigen können", sagt dazu Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Bis 2012 galten alle Drachen als Luftfahrzeuge und waren von der Privathaftpflicht-Versicherung ausgeschlossen. Jetzt betrifft dies nur noch Drachen, die mehr als 30 Meter über den Boden aufsteigen können. Wer einen solchen Drachen steigen lässt, braucht dafür eine spezielle Versicherung. Das kann eine eigene Police oder eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag sein. Zudem gibt es weitere Einschränkungen: Zum Beispiel müssen diese Drachen - ähnlich wie Drohnen - einen Sicherheitsabstand zu Flughäfen halten.
Doch auch mit "normalen" Kinderdrachen sind Unfälle keine Seltenheit. Deshalb sollten sich unerfahrene Nutzer und Kinder ein möglichst freies Gelände suchen. Je weniger Menschen, Gebäude und Bäume in der Nähe sind, desto besser. "Rund um Stromleitungen, Menschenansammlungen, Autobahnen und Flughäfen ist Drachenfliegen grundsätzlich tabu", erläutert R+V-Experte Földhazi.
Wichtig: Drachen für Erwachsene unterliegen unter Umständen der Luftverkehrsordnung. Ist das Fluggerät etwa schwerer als 5 Kilogramm oder ragt die Leine länger als 100 Meter in den Himmel, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Sollten sich Drachenflieger nicht an diese Spielregeln hatten, dann ist in der Tat Feuer unterm Dach.
Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Ralf Loweg am 04.11.2016, 10:20 Uhr veröffentlicht.
