Ralf Loweg - 2. November 2016, 11:27 Uhr SERVICE
Wenn die Nebelschlussleuchte zur Gefahr wird
Bei der Nebelschlussleuchte geht so manchem Autofahrer noch immer kein Licht auf. Kein einziges Wölkchen am Himmel und von Nebel weit und breit keine Spur - trotzdem haben einige übervorsichtige Verkehrsteilnehmer offenbar nicht den rechten Durchblick und schalten ganz ungeniert ihre Schlussleuchten ein. Und damit machen sie sich sogar strafbar.
Bei der Nebelschlussleuchte geht so manchem Autofahrer noch immer kein Licht auf. Kein einziges Wölkchen am Himmel und von Nebel weit und breit keine Spur - und trotzdem haben einige übervorsichtige Verkehrsteilnehmer offenbar nicht den rechten Durchblick und schalten ganz ungeniert ihre Schlussleuchten ein. Was sie vielleicht nicht wissen: Sie machen sich damit sogar strafbar. Denn wegen ihrer gefährlichen Blendwirkung darf die Nebelschlussleuchte erst in Betrieb genommen werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt. Um diese Entfernung besser einschätzen zu können, empfiehlt sich eine Orientierung an den Leitpfosten am Straßenrand: Sie sind immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Wer die Nebelschlussleuchte ohne entsprechenden Anlass verwendet, muss mit einem Bußgeld von 10 bis 25 Euro rechnen - auch wenn nur vergessen wurde, diese Zusatzbeleuchtung wieder auszuschalten. Und noch etwas scheint vielen Autofahrer nicht bekannt: Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
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