MOTOR-EXCLUSIVE

Rudolf Huber - 7. Oktober 2016, 15:29 Uhr SERVICE

Wenn Autofahrer im Nebel stochern

Der Herbst hat seine Tücken - davon können gerade Autofahrer ein Lied singen. Feuchtes, rutschiges Laub erschwert das Fortkommen. Wer es mit dem Tritt aufs Gaspedal übertreibt, landet schnell am Vordermann oder im Straßengraben. Oftmals reduziert auch noch dichter Neben die Sichtweite dramatisch. Doch wie verhält man sich am Steuer, wenn die Orientierung immer schwieriger wird?


Der Herbst hat seine Tücken - davon können gerade Autofahrer ein Lied singen. Feuchtes, rutschiges Laub erschwert das Fortkommen. Wer es mit dem Tritt aufs Gaspedal übertreibt, landet schnell am Vordermann oder im Straßengraben. Oftmals reduziert auch noch dichter Neben die Sichtweite dramatisch. Doch wie verhält man sich am Steuer, wenn die Orientierung immer schwieriger wird?

Die Sichtweite lässt sich am besten mit Hilfe der Begrenzungspfosten abschätzen. "Sie liegen 50 Meter auseinander", so die ARAG-Experten. Und noch ein Hilfsmittel: Die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte von Autobahnen liegen 18 Meter, die auf Landstraßen zwölf Meter auseinander. Liegt die Sicht unter 50 Meter, darf mit maximal 50 km/h gefahren werden.

Nebelscheinwerfer dürfen nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden, also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Nebelschlussleuchten sind jedoch erst bei Sichtweiten unter 50 Meter erlaubt. Wer sie aktiviert hat, muss sich dann auch an das 50 km/h-Limit halten. Bei unnötigem Einsatz der stark blendenden Nebelschlussleuchte werden 20 bis 35 Euro Bußgeld fällig.

Weil längere Nebelfahrten eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern, sollten Autofahrer häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können. Ganz wichtig ist natürlich der eigene Durchblick. Deswegen sollte vor jeder Fahrt sichergestellt werden, dass die Scheiben auch innen sauber sind und die Scheibenwischer funktionieren.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Rudolf Huber am 07.10.2016, 15:29 Uhr veröffentlicht.