MOTOR-EXCLUSIVE

Rudolf Huber - 4. Oktober 2016, 16:05 Uhr SERVICE

Licht-Tipps für Herbst und Winter

Auch wenn die Lichttechnik dank Xenon und LED einen gewaltigen Sprung gemacht hat, sind nach wie vor Mängel an der Beleuchtungsanlage eher die Regel als die Ausnahme. Abstellen kann das Problem der kostenlose Lichttest bis zum 31. Oktober 2016.


Auch wenn die Lichttechnik dank Xenon und LED einen gewaltigen Sprung gemacht hat, sind nach wie vor Mängel an der Beleuchtungsanlage eher die Regel als die Ausnahme. Abstellen kann das Problem der kostenlose Lichttest bis zum 31. Oktober 2016.

"Nur mit einem guten optischen Gerät lässt sich der Scheinwerfer exakt einstellen. Schon eine neue Lampe kann die Strahlenführung verändern", sagt etwa Philipp Schreiber von TÜV Süd. Ist das Licht nach dem Check in Ordnung, gibt es die Lichttestplakette. Neben den Scheinwerfern sind auch alle anderen Fahrzeugleuchten im Prüfprogramm. Die TÜV-Experten empfehlen das Fahren mit Licht während der kalten Jahreszeit auch am Tag, weil es die Erkennbarkeit erhöht und damit die Unfallzahlen senkt. Autos ohne Tagfahrlicht können einfach mit Abblendlicht fahren. Der oft dagegen ins Feld geführte Mehrverbrauch beim Sprit fällt mit rund 0,15 Liter pro 100 Kilometer maßvoll aus.

Unsicher sind viele Autofahrer sind beim Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten. Dabei sind die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eindeutig: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern brennen. "Und zwar nur bei Nebel!", betont ein TÜV-Sprecher. "Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind keine Gründe für das Nebelschlusslicht." Nebelscheinwerfer dürfen dagegen schon eingeschaltet werden, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern".

Die Lichttestwochen vom 1. bis 31. Oktober 2016 veranstaltet der TÜV Süd in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Zum kostenlosen Check der Beleuchtungsanlage können die Autofahrer bei jedem Service-Center vorfahren.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Rudolf Huber am 04.10.2016, 16:05 Uhr veröffentlicht.