MOTOR-EXCLUSIVE

Thomas Schneider - 2. September 2016, 13:30 Uhr SERVICE

Knifflige Parkvorschriften für Wohnwagen

Auch wer seinen Wohnwagen vorschriftsmäßig auf einem Parkplatz nahe seines Wohnhauses abstellt, kann unter bestimmten Umständen abgeschleppt werden. Wie das denn?

Auch wer seinen Wohnwagen vorschriftsmäßig auf einem Parkplatz nahe seines Wohnhauses abstellt, kann unter bestimmten Umständen abgeschleppt werden. Wie das denn? Laut ADAC können Halter selbst bei korrekt abgestellten Wohnwagen oder Wohnmobilen Ärger bekommen, wenn die Fahrzeuge die Sicht von Schulkindern beim Überqueren der Straße erheblich beeinträchtigen.

Und noch einige andere Regeln gilt es zu beachten, sonst droht ein Bußgeld. Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen zum Beispiel nicht länger als zwei Wochen am Fahrbahnrand stehen, sonst klemmt womöglich ein Knöllchen über 20 Euro unter dem Scheibenwischer. Für Gespanne gibt es dagegen keine maximale Parkdauer. Auf Gehwegen dürfen allerdings nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen abgestellt werden.

10 bis 30 Euro sind fällig, wenn das Fahrzeug über die aufgezeichneten Linien hinausragt. Passt der Anhänger nicht in die Parklücke, ist das Abstellen verboten, warnt der Autoclub. Und ist die Parkfläche durch Zusatzschilder zum Beispiel für Pkw oder Busse reserviert, werden widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt und der Falschparker muss die Kosten dafür übernehmen.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Thomas Schneider am 02.09.2016, 13:30 Uhr veröffentlicht.