Ralf Loweg - 26. April 2016, 17:33 Uhr SERVICE
„Knöllchen“ -Lehre für Parksünder
Ein ''Knöllchen'' fürs Falschparken ärgert jeden Autofahrer. Doch in die Park-Falle ist man schnell getappt. Und dann kann es mitunter teuer werden, wie eine aktuelle Bußgeld-Übersicht zeigt.
Ist das Abstellen des Pkw nur mit Parkscheibe erlaubt, muss sie gut von außen lesbar sein. Ansonsten droht dem Autofahrer je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld von zehn bis 30 Euro. Die manuelle Parkscheibe ist immer zur vollen oder zur halben Stunden einzustellen. An defekten Parkschein-Automaten oder Parkuhren darf - mit Parkscheibe - nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden.
Wer trotz zahlreicher "Knöllchen" ständig falsch parkt, riskiert seinen Führerschein. Der Autofahrer kann dann sogar zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt werden, im Volksmund auch "Idiotentest" genannt. Wenn er diese Prüfung nicht besteht, ist der "Lappen" unter Umständen erst einmal weg.
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