Thomas Schneider - 30. März 2016, 12:57 Uhr SERVICE
Auto-Diebstahl: Tacho-Manipulation mal anders
Macht ein Autofahrer nach einem Diebstahl falsche Angaben zum Fahrzeug, darf seine Versicherung ihm die eigentlich fällige Entschädigung komplett streichen. Das gilt zum Beispiel für die Laufleistung.
Kann dem Betroffenen hier Arglist nachgewiesen werden, bleibt er auf dem gesamten Diebstahlschaden sitzen.
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