Ralf Loweg - 19. Januar 2016, 16:11 Uhr SERVICE
Finger weg vom Glühwein: Autofahrer kalt erwischt
Die Temperaturen sind im Keller - und die gute Laune ist es damit oft auch. Na ja, ein Gläschen Glühwein kann da vielleicht helfen. Ob das so stimmt, bleibt einmal dahingestellt. Fakt ist: Trotz der großen Verlockung bei der Eiseskälte sollten Autofahrer lieber die Finger von dem beliebten Heißgetränk lassen.
Die Temperaturen sind im Keller - und die gute Laune ist es damit oft auch. Na ja, ein Gläschen Glühwein kann da vielleicht helfen. Ob das so stimmt, bleibt einmal dahingestellt. Fakt ist: Trotz der großen Verlockung bei der Eiseskälte sollten Autofahrer lieber die Finger von dem beliebten Heißgetränk lassen. Schon geringe Alkohol-Mengen schränken die Reaktionsfähigkeit hinter dem Steuer drastisch ein. Zudem drohen Fahrverbot, Punkte in der Verkehrssünder-Kartei und ein Bußgeld.
Und da müssen sich die deutschen Autofahrer in diesem Jahr drei wichtige Promille-Marken merken. Bei sogenannten "Fahrauffälligkeiten" wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren drohen schon ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einer Strafe von mindestens 500 Euro rechnen. Hinzu kommen ein Fahrverbot von mindestens einem Monat sowie zwei Punkte. Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, gilt er als absolut fahruntüchtig und muss seinen Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben. Drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe gibt es obendrauf.
Für Fahranfänger ist bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit Alkohol am Steuer absolut tabu. Und für Radfahrer gilt: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren. Und ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen - unabhängig davon, ob er einen Führerschein besitzt.
Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Ralf Loweg am 19.01.2016, 16:11 Uhr veröffentlicht.
