Ralf Loweg - 8. Januar 2016, 16:48 Uhr SERVICE
Rote Karte für Rückwärtsfahrer
Wer mit seinem Auto ins Ausland reisen möchte, muss sich 2016 in einigen Ländern auf neue Verkehrsbestimmungen einstellen. Und die Schweizer haben sogar etwas zum Schmunzeln im Angebot. Bei den Eidgenossen ist Rückwärtsfahren über längere Strecken ab sofort nur noch erlaubt, wenn das Weiterfahren oder Wenden nicht möglich ist.
Wer mit seinem Auto ins Ausland reisen möchte, muss sich 2016 in einigen Ländern auf neue Verkehrsbestimmungen einstellen. Und die Schweizer haben sogar etwas zum Schmunzeln im Angebot, wie der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖATMC) nun mitteilt. Bei den Eidgenossen ist Rückwärtsfahren über längere Strecken ab sofort nur noch erlaubt, wenn das Weiterfahren oder Wenden nicht möglich ist. Das Problem: Wo hört eine Kurzstrecke auf und wo fängt eine längere Strecke an? Da schweigen die Schweizer. Weitere Änderung: Auf Autobahnen mit mindestens drei Spuren pro Fahrtrichtung darf ab 2016 die Spur ganz links nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die mehr als 100 km/h fahren dürfen. Das bedeutet in der Praxis: Reisebusse dürfen auf dreispurigen Autobahnen nun nicht mehr den linken Fahrstreifen benutzen.
In der Slowakei werden die Vignetten zum Aufkleben aus dem Verkehr gezogen. Ab 1. Januar 2016 werden diese durch elektronische Vignetten ersetzt. Die E-Vignetten gelten wie bisher für die Maut für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen. Erhältlich sind diese Vignetten im Internet, an Selbstbedienungs-Automaten an den Grenzen und an ausgewählten Tankstellen. Die Preise ändern sich indes nicht: Die Pkw-Zehn-Tagesvignette kostet 10 Euro, die 30-Tagesvignette 14 Euro und die Jahresvignette 50 Euro.
Die "Goldene Stadt" Prag entdeckt ihr grünes Gewissen: Alle Fahrzeuge erhalten dort je nach Schadstoffausstoß eine Plakette. Die Einfahrt in die Umweltzone ist in Kürze nur noch mit grüner oder gelber Plakette erlaubt. Da die neue Verordnung während einer einjährigen Übergangsphase umgesetzt wird, tritt sie erst ab 1. Jänner 2017 voll in Kraft.
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