MOTOR-EXCLUSIVE

Wolfgang Peters - 12. November 2015, 11:14 Uhr SERVICE

"Stürmische" Zeiten für Autofahrer

Windige Tage können für heftige Schäden am Auto sorgen, und die Suche nach einem Verantwortlichen für herabfallende Dachziegel, abstürzende Fassadenteile oder abgerissene Äste führt meist ins Leere. Was also tun?


Im Herbst lauern mehr Gefahren auf den Straßen, als man der Jahreszeit am Kamin mit einem Tässchen Tee zutraut. Da hilft der ADAC gerne mit einigen Ratschlägen und Hinweisen. Wobei es um durchaus ernsthafte Kosten gehen kann. Windige Tage können für heftige Schäden am Auto sorgen, und die Suche nach einem Verantwortlichen für herabfallende Dachziegel, abstürzende Fassadenteile oder abgerissene Äste führt meist ins Leere.

Da hilft zwar eine Teilkaskoversicherung weiter, aber der Automobilclub weist auf die Grenzen der Teilkasko bei einem Unwetter hin. Denn der Fahrzeughalter ist bei einem Schaden durch einen umgestürzten Baum zunächst in der Pflicht. Notfalls benötigt er einen Nachweis vom Wetteramt für das Unwetter, und der Wind müsste mit mindestens Stärke 8 geweht haben. Andererseits ist der Baumeigentümer zur Kontrolle von Stamm und Geäst verpflichtet, da könnte im Schadenfall ein Nachweis verlangt werden. Ein Baum, der schon geraume Zeit auf der Straße liegt, ist ein Hindernis, das vom Autofahrer erkannt werden muss, die Teilkasko klinkt sich hier aus, da zahlt laut Experten nur die Vollkasko.

Grundsätzlich gilt, dass alle Schäden am Auto nach Unwettern sofort der Versicherung zu melden sind. Vor Auftragserteilung zur Reparatur muss die Assekuranz wegen ihres Weisungsrechts verständigt werden. Sonst könnte der geschädigte Autofahrer auf seinen Kosten sitzen bleiben. Für Bauzäune oder -schilder gilt die Verpflichtung zu einer fachgerechten Aufstellung. Kommt es zu einem Schaden durch wegfliegende Schilder kann die Regulierung zu einer langwierigen Angelegenheit werden. Deshalb ist die Wahl des Parkplatzes bei einem heraufziehenden Herbststurm auch eine Frage der Sicherheit. Unter einem Baugerüst an der Fassade eines baufälligen Altbaus sollte niemand seinen neuen Bentley Continental GT abstellen.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Wolfgang Peters am 12.11.2015, 11:14 Uhr veröffentlicht.