MOTOR-EXCLUSIVE

Rudolf Huber - 19. April 2018, 09:51 Uhr SERVICE

Was tun, wenn es geblitzt hat?

Die Spätfolgen des zweitägigen Blitzer-Marathons in sieben deutschen Bundesländern zeigen sich erst in einigen Wochen - wenn die Bußgeldbescheide ins Haus flattern. Doch was ist dann zu tun? Gibt es Chancen, um die Überweisung und eventuell auch um Punkte herumzukommen? Lohnt sich vielleicht sogar der Weg vors Gericht?


Die Spätfolgen des zweitägigen Blitzer-Marathons in sieben deutschen Bundesländern zeigen sich erst in einigen Wochen - wenn die Bußgeldbescheide ins Haus flattern. Doch was ist dann zu tun? Gibt es Chancen, um die Überweisung und eventuell auch um Punkte herumzukommen? Lohnt sich vielleicht sogar der Weg vors Gericht?

Natürlich gibt es unverantwortliche Zu-Schnell-Fahrer, die sich ihren teuren Verweis von der Behörde durchaus verdient haben, bei denen auch Fahrverbote oder Minuspunkte in Flensburg absolut berechtigt sind. Aber, so die ARAG-Experten: "Nicht jeder Bußgeldbescheid ergeht so eindeutig zu Recht. Manchmal liegt dem Bescheid auch eine Verwechslung zugrunde oder die Geschwindigkeitsmessung ist strittig. Dann kann man sich wehren."

Wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, muss unbedingt die zweiwöchige Widerspruchsfrist eingehalten werden: So lange kann der Empfänger von seinem Recht Gebrauch machen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Einspruch einzulegen und die Situation aus seiner Sicht darzustellen oder Missverständnisse aufzuklären. Wird diese Frist verpasst, so gelten das Bußgeld und auch etwaige Punkte oder ein Fahrverbot als festgesetzt und sind rechtskräftig. "Und dann hilft auch kein Verkehrsrechtsanwalt mehr", warnen die ARAG-Experten. Wer noch nicht sicher ist, ob er den Bußgeldbescheid akzeptieren will, kann auch vorsorglich Einspruch einlegen. Eine Rücknahme ist bis zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts jederzeit möglich.

Ein Gerichtsverfahren sollte aber aus Kostengründen gut überlegt sein, denn der Anwalt ist mit einigen Hundert Euro dabei, ein mögliches Sachverständigen-Gutachten kann schnell vierstellige Beträge kosten. Und diese Summen sind auch fällig, wenn der Einspruch zurückgenommen wird. Die Experten-Einschätzung: "Oft lohnt sich der Gang zum Gericht nur, wenn ein Verkehrsrechtsschutz das Kostenrisiko abdeckt." Und dessen Abschluss ist vielfach rückwirkend möglich - auch wenn es schon geblitzt hat.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Rudolf Huber am 19.04.2018, 09:51 Uhr veröffentlicht.