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Ralf Loweg - 19. März 2018, 09:54 Uhr SERVICE

Was Sie über Fluggastrechte wissen sollten

Verspätungen, Flugausfälle, überhöhte Preise: Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos. Doch am Boden gibt es für die Passagiere reichlich Konfliktpotenzial. Und dabei sind viele Reisende überfordert. Denn laut einer aktuellen Studie wissen noch immer fast 90 Prozent der deutschen Flugreisenden nicht vollständig über ihre Rechte Bescheid.


Verspätungen, Flugausfälle, überhöhte Preise: Über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos. Doch am Boden gibt es für die Passagiere reichlich Konfliktpotenzial. Und dabei sind viele Reisende überfordert. Denn laut einer aktuellen Studie wissen noch immer fast 90 Prozent der deutschen Flugreisenden nicht vollständig über ihre Rechte Bescheid. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals AirHelp.

Immerhin 60 Prozent der befragten Deutschen mit Flugproblemen geben an, dass ihnen eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zusteht. Doch nur elf Prozent der Deutschen können in fünf verschiedenen Situationen richtig bewerten, wann ihnen eine Entschädigung zustünde und wann nicht. Das ist der zweitschlechteste Wert aller befragten Länder. Nur spanische Flugreisende schneiden schlechter ab.

Fluggäste aus Dänemark sind am besten informiert. Rund 23 Prozent aller dänischen Fluggäste können ihre Rechte demnach richtig benennen. Insgesamt hat AirHelp 7.103 Flugreisende aus der Europäischen Union zu dem Thema befragt, doch im Schnitt wussten nur 14,6 Prozent von ihnen vollständig über ihre Rechte Bescheid. Zudem geht aus der Umfrage hervor, dass sich 53 Prozent der Deutschen nicht ausreichend von Fluggesellschaften über ihre Rechte informiert fühlen. EU-weit trifft das auf zwei Drittel aller Flugreisenden zu. Dabei sind die Airlines dazu verpflichtet, Passagiere unter anderem auf ihrer Webseite und am Check-In auf die Fluggastrechte hinzuweisen.

27 Prozent erwarten zudem nicht, dass die Fluggesellschaft ihnen zuhört und 24 Prozent wissen nicht, wie der Anspruch auf eine Entschädigung durchgesetzt werden kann. Insgesamt versuchen bislang nur knapp die Hälfte der deutschen Flugreisenden, die von einer Flugstörung betroffen waren, von ihrem Recht auf eine finanzielle Entschädigung Gebrauch zu machen.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Ralf Loweg am 19.03.2018, 09:54 Uhr veröffentlicht.